Kostenübernahme

Kann ich die Psychotherapiepraxis noch wechseln, wenn die Probesitzungen vorüber sind?

Gesetzlich Versicherte sowie Beihilfeberechtigte haben ein Recht auf Probesitzungen. Sie sollten sich möglichst während der ersten 5 Sitzungen entscheiden, ob Sie eine andere Praxis aufsuchen möchten. Die bereits bewilligten Stunden sind jedoch personenbezogen und nicht auf andere Psychotherapeut*innen übertragbar. Wenn also bspw. 25 Sitzungen genehmigt wurden und Sie nach der 15. Sitzung die Praxis wechseln, können Sie die verbleibenden 10 Stunden nicht automatisch bei anderen Behandelnden in Anspruch nehmen. Die Praxis muss einen neuen Antrag auf Kostenübernahme stellen, dem häufig von der Krankenkasse zugestimmt wird.