Rechtliches

Was bedeutet der Begriff Approbation?

Wenn Psychotherapeut*innen über eine im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelte abgeschlossene Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren verfügen, können sie die Approbation beantragen und erhalten. Die anerkannten Verfahren beinhalten nicht nur die Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, systemische Therapie) sondern auch weitere Verfahren wie Gesprächspsychotherapie. Approbierte Psychotherapeut*innen werden automatisch Mitglieder in der Psychotherapeutenkammer des jeweiligen Bundeslandes. Sie unterliegen dann der Berufsordnung der jeweiligen Kammer. www.bptk.de