Rechtliches

Was ist der Unterschied zwischen den behandelnden Berufsgruppen?

Wer ist wer? Psychotherapeut*in - Psychiater*in - Psycholog*in. Drei Berufsgruppen, die immer wieder verwechselt werden, wenn Menschen bei seelischen Erkrankungen, Beschwerden und Störungen oder körperlichen und sozialen Problemen Hilfe suchen und überlegen, an wen sie sich am besten wenden. Unsere Begriffserklärungen sollen dabei helfen.
Drei Berufsgruppen - drei Berufsfelder.
Psychotherapeut*innen üben Psychotherapie mit Approbation aus. Die Grundprofession dieser psychotherapeutisch Tätigen kann die Psychologie oder die Medizin sein. Sowohl Psychologische Psychotherapeut*innen als auch ärztliche Psychotherapeut*innen dürfen Kinder, Jugendliche und Erwachsene behandeln. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind speziell für die Therapie von Kindern und Jugendlichen ausgebildet ist und können auch eine pädagogische Grundprofession mitbringen. Alle drei haben zusätzlich zu ihrem "Grundberuf" eine psychotherapeutische Zusatzausbildung abgeschlossen bzw. einen entsprechenden Facharzttitel erworben. Der Beruf der Psychologischen Psychotherapeut*innen ist seit dem 1. Januar 1999 durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. Das Gesetz schützt zugleich die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" strafrechtlich für diejenigen, die eine Approbation (Berufszulassung) aufgrund des Psychotherapeutengesetzes oder fachärztliche Approbation mit entsprechender Zusatzausbildung besitzen. Mit der seit 2020 geltenden Neufassung des PsychThG wird die Ausbildung von Psychotherapeut*innen grundlegend umgestellt. Ein Studium mit psychotherapeutischer Ausrichtung zu absolvieren, wird künftig Voraussetzung sein, um als Psychotherapeut*in zu arbeiten. Die bisherige postgraduale psychotherapeutische Ausbildung wird in eine verfahrensspezifische Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen umgewandelt. Bislang dauerte die psychotherapeutische Ausbildung ganztags 3 und berufsbegleitend 5 Jahre und musste an einem anerkannten Ausbildungsinstitut in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren absolviert werden.
Psychiater*innen sind Fachärzt*innen für seelische Erkrankungen oder Störungen. Sie gehen stärker auch von der körperlichen Seite an psychische Probleme heran und haben Medizin studiert. Im Studium haben sie sich zunächst in erster Linie mit der Funktionsweise und den Erkrankungen des menschlichen Körpers beschäftigt und gelernt, diese Krankheiten hauptsächlich mit Medikamenten und anderen medizinischen Interventionen zu behandeln. Nach Abschluss des Medizinstudiums absolvieren Psychiater*innen in medizinischen Einrichtungen eine mehrjährige Facharztausbildung in Psychitatrie und Psychotherapie. In dieser Ausbildung werden spezielle Kenntnisse über Entstehung und Verlaufsformen von Krankheiten des Geistes und der Seele erworben und gelernt, diese Krankheiten zu erkennen und zu behandeln, zumeist auch mit Medikamenten, den so genannten Psychopharmaka. Nach der fachärztlichen Prüfung für Psychiatrie und Psychotherapie können sie auch psychotherapeutisch tätig sein.
Psycholog*innen haben das Fach Psychologie studiert hat. Sie beschäftigen sich damit, menschliches Erleben (z.B. Gedanken und Gefühle) und Verhalten zu beschreiben, zu erklären, vorherzusagen und zu ändern. Die Berufsbezeichnung Psycholog*in darf nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums im Fach Psychologie verfügen (Diplom, Master). Durch das akademische Studium erwerben sie in den verschiedenen Gebieten der Psychologie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen über menschliches Denken und Fühlen, Lernen und Verhalten und auch darüber, wie man menschliches Verhalten beeinflussen kann. Im Masterstudium können sich Psycholog*innen auf die Schwerpunkte Klinische Psychologie und psychologische Behandlungsmethoden spezialisieren. Dabei erarbeiten sie umfassende Kenntnisse über die seelisch-körperliche Gesundheit und Krankheit sowie die Grundlagen der wissenschaftlichen Psychotherapie. Nach Abschluss des Psychologiestudiums können Psycholog*innen eine dreijährige ganztägige oder eine fünfjährige berufsbegleitende psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die sie für die eigenverantwortliche Ausübung der Psychotherapie qualifiziert. Die so ausgebildeten Psycholog*innen erhalten die staatliche Berufszulassung (Approbation) als Psychologische Psychotherapeut*innen. Seit einiger Zeit ist ein Masterstudium der Psychotherapie möglich, das direkt mit der Apprbation abschließt.
Psychologische Psychotherapeut*innen verwenden keine Medikamente. Ihr Behandlungsansatz ist ein anderer. Sie unterstützen Patient*innenen mit psychologischen Mitteln dabei, die psychische Erkrankung durch eine bewusste Auseinandersetzung mit ihren Ursachen und/oder durch gezieltes Einüben neuer Verhaltensweisen zu überwinden. Falls eine organische Erkrankung mitbehandelt werden muss, oder wenn bei einer psychischen Erkrankung eine Kombination von psychologischer und medikamentöser Therapie nötig ist, arbeiten sie eng mit ärztlichen Behandelnden zusammen.