Über die Psychotherapie

Was passiert nach Ablauf der Sitzungen?

Nach Beendigung einer Psychotherapie wird bei gesetzlich Versicherten eine weitere Psychotherapie dann bewilligt, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Es kann auch schon innerhalb von zwei Jahren eine neue Psychotherapie beantragt werden, allerdings müssen Psychotherapeut*innen die Indikation besonders begründen. Psychotherapie als Leistung der Krankenkassen ist keine dauerhafte Lebenshilfe, sondern eine gezielte Behandlung für ein bestimmtes Problem. Wenn Sie jedoch behandlungsbedürftig sind, so steht Ihnen neben einer stationären Aufnahme auch die erneute Beantragung der Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie offen.