Rechtliches

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für die Ausübung von Psychotherapie?

Seit dem 1999 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetz (PsychThG) sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Psychotherapeut*innen festgelegt. Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen dürfen sich nur so nennen, wenn sie über die entsprechende Approbation verfügen. Die Titel sind gesetzlich geschützt. Mit der seit 2020 geltenden Neufassung des PsychThG wird die Ausbildung von Psychotherapeut*innen grundlegend umgestellt. Ein Studium mit psychotherapeutischer Ausrichtung zu absolvieren, wird künftig Voraussetzung sein, um als Psychotherapeut*in zu arbeiten. Die bisherige postgraduale psychotherapeutische Ausbildung wird in eine verfahrensspezifische Weiterbildung zu*r Fachpsychotherapeut*in umgewandelt. Bislang dauerte die psychotherapeutische Ausbildung ganztags 3 und berufsbegleitend 5 Jahre und musste an einem anerkannten Ausbildungsinstitut in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren absolviert werden.
Psychotherapeutische Leistungen dürfen nach aktuellen berufsrechtlichen Regelungen nur von Personen angeboten werden, die über einen oder mehrere der folgenden Nachweise verfügen:
Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG): Voraussetzung für diese Zulassung ist eine vom Gesundheitsamt verliehene Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, manchmal auch beschränkt auf Psychotherapie (§ 1 HeilprG). In vielen Fällen verlangen die Gesundheitsämter einen Nachweis über ein Psychologiestudium und eine Therapieausbildung oder sie setzen eine mündliche Prüfung an. Leider sagt diese Erlaubniserteilung wenig über die zugrunde liegende Ausbildung aus, da neben Psycholog*innen auch andere Berufsgruppen wie Sozialpädagog*innen, Heilpraktiker*innen oder sogar Ungelernte mit dieser Erlaubnis praktizieren. Die Gesundheitsämter handhaben die Erteilung der Berufszulassung nach dem HeilPrG unterschiedlich. Es empfiehlt sich daher nachzufragen, welche Ausbildung der Erlaubnis zugrunde liegt. Bei psychotherapiesuche.de finden Sie als Mindestvoraussetzung Psycholog*innen (Diplom/Master) mit HeilprG-Erlaubnis.
Approbation: Wenn Psychotherapeut*innen über eine im PsychThG geregelte abgeschlossene Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren verfügen, können sie die Approbation beantragen und erhalten. Die anerkannten Verfahren beinhalten nicht nur die Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, systemische Therapie), sondern auch weitere Verfahren wie Gesprächspsychotherapie und Familientherapie. Approbierte werden automatisch Mitglied in der Psychotherapeutenkammer seines Bundeslandes. Die Psychotherapeut*innen unterliegen dann der Berufsordnung der jeweiligen Kammer. www.bptk.de
Arztregister-Eintrag: Die Arzt- und Psychotherapeutenregister werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen geführt. Die Aufnahme setzt die Approbation und den sogenannten Fachkundenachweis voraus: Psychotherapeut*innen müssen belegen, dass sie die Ausbildung und Prüfung in einem der vier Richtlinienverfahren absolviert haben. Der Arztregister-Eintrag berechtigt zur Abrechnung mit der Beihilfe und wird von vielen privaten Versicherungen verlangt.
Kassenzulassung: Die Kassenzulassung ermöglicht den Psychotherapeut*innen die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Ihre Patient*innen benötigen nur ihre Chipkarte zur Abrechnung. Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Kassenzulassung ist eine abgeschlossene Psychotherapieausbildung in einem Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Systemische Therapie) und die durch die Kassenärztliche Vereinigung erfolgte Zulassung. Die Anzahl der Kassenzulassungen für psychotherapeutische Praxen innerhalb einer Region ist begrenzt, sie ist abhängig von der Einwohnerzahl. Die so genannte Bedarfsplanung, die die Zahl der Kassensitze festlegt, wird von den kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt.