Kostenübernahme

Wie funktioniert die Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse?

Nach Ablauf der Probesitzungen erstellen Psychotherapeut*innen für Langzeittherapien einen Antragsbericht zur Begutachtung an die sachverständige Person bei der Krankenkasse. In diesem Bericht sind sowohl die Diagnose als auch ein Therapieplan enthalten. Außerdem liegt ein ärztlicher Bericht bei, in dem mögliche körperliche Ursachen der Erkrankung ausgeschlossen werden. Der Bericht ist anonymisiert, d. h. mit einer Codenummer versehen. Begutachtende können also keine Verbindung zwischen dem Namen und dem Berichtsinhalt sowie der Diagnose herstellen. Der Bericht wird dann von der Person, die das Gutachten erstellt, geprüft und zur Bewilligung oder Ablehnung empfohlen. In der Regel halten sich die Krankenkassen an diese Empfehlung. Kurzzeittherapien können ohne Gutachten beantragt werden.