Kostenübernahme

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Sie können eine psychotherapeutische Praxis mit Kassenzulassung ohne ärztliche Überweisung direkt aufsuchen. Psychotherapeut*innen behandeln nicht auf ärztliche Verordnung, sondern stellen eigenständig fest, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und führen erforderlichenfalls die psychotherapeutische Behandlung eigenverantwortlich durch. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Psychotherapie, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die psychotherapeutische Praxis muss über eine Kassenzulassung verfügen und bei den gesetzlich Versicherten muss eine psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden.
Der erste Schritt und Voraussetzung für eine spätere psychotherapeutische Behandlung ist es, zunächst die Sprechstunde in einer kassenzugelassenen psychotherapeutischen Praxis in Anspruch zu nehmen (max. 150 Minuten für Erwachsene, max. 250 Minuten für Kinder und Jugendliche). In der Sprechstunde erhalten Sie eine Empfehlung für die weitere Behandlung. Dies kann die Aufnahme probatorischer Sitzungen zur Einleitung einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie sein oder eine max. 12 stündige Akutbehandlung oder auch die Empfehlung anderer Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Anschließend haben gesetzlich Versicherte unabhängig vom gewählten Verfahren Anspruch auf 2-4 Probesitzungen in einer psychotherapeutischen Praxis mit Kassenzulassung. Bei Kindern und Jugendlichen können 2-6 Probesitzungen stattfinden. Im Anschluss an die Probesitzungen wird die Diagnose gestellt und muss die Kostenübernahme der Psychotherapie bei der Kasse beantragt werden. Dazu reichen die Behandelnden bei Langzeittherapien einen Bericht an die sachverständige Person bei der Krankenkasse ein, die das Gutachten erstellt. Kurzzeittherapien können ohne Gutachten beantragt werden.
Bei Kurzzeittherapien übernehmen die gesetzlichen Kassen bis zu 12 Therapiestunden, bei Verlängerung bis zu 24 Stunden. Bei Langzeittherapien ist die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen abhängig vom Therapieverfahren: Für Verhaltenstherapie sind es bis zu 60 Therapiestunden (bei Verlängerung bis zu 80 Stunden), für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind es bis zu 60 Therapiestunden (bei Verlängerung bis zu 100 Stunden), bei Analytischer Psychotherapie sind es max. 160 Therapiestunden (bei Verlängerung bis zu 300 Stunden), bei systemischer Therapie sind es 36 Stunden (bei Verlängerung bis zu 48 Stunden). Falls die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert, gilt es zunächst zu klären, mit welcher Begründung die Übernahme abgelehnt wird. Sie haben dann die Möglichkeit, Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen.