Wir beantworten Ihre Fragen zur Psychotherapie
Welche Leistungen bieten private Versicherungen und die Beihilfe?
Die Regelungen der Beihilfe orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenkassen. Auch hier haben Patient*innen zunächst die Möglichkeit, auch ohne ärztliche Überweisung Probesitzungen in Anspruch zu nehmen. Allerdings genügt hier in der Regel der Arztregister-Eintrag, eine Kassenzulassung ist nicht erforderlich. Die Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind uneinheitlich und vertragsabhängig. Sie reichen von der vollen Kostenübernahme über bestimmte Jahreskontingente (z. B. 30 Sitzungen pro Jahr) bis hin zum Leistungsausschluss für Psychotherapie. Es empfiehlt sich, vor der Kontaktaufnahme mit einer Psychotherapiepraxis bei Ihrer Versicherung die genauen Konditionen einer Kostenübernahme zu erfragen, bzw. selber nachzulesen. Maßgeblich ist in jedem Fall das „Kleingedruckte“, also die Versicherungsbedingungen in der Police. Seit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes von 1999 sind psychologische Psychotherapien den ärztlichen Behandlungen gleichgestellt und deshalb auch genauso abzurechnen.