Wir beantworten Ihre Fragen zur Psychotherapie
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Kostenübernahme
Wie viele Erstgespräche darf ich in der Psychotherapie in Anspruch nehmen?
Ein Erstgespräch, also die sog. psychotherapeutische Sprechstunde in einer kassenzugelassenen Praxis, kann bei Erwachsenen in Einheiten von mindestens 25 Minuten bis zu sechsmal (insgesamt bis zu 150 Minuten) durchgeführt werden; bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bis zu zehnmal (insgesamt bis zu 250 Minuten). Voraussetzung für eine weitergehende Behandlung ist eine Sprechstunde von mindestens 50 Minuten Dauer. Wenn Sie dann eine Empfehlung zur psychotherapeutischen Behandlung erhalten haben, können Erwachsene 2-4 probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen (Kinder und Jugendliche 2-6). Die Anzahl dieser Probesitzungen hängt vom Therapieverfahren ab.