Kostenübernahme

Wie viele Probesitzungen kann ich machen?

Gesetzlich Versicherte haben unabhängig vom gewählten Verfahren. Anspruch auf 2 bis 4 Probesitzungen in einer Praxis mit Kassenzulassung. Bei Kindern und Jugendlichen können 2-6 Probesitzungen stattfinden. Die Probesitzungen werden jedoch nur erstattet, wenn es sich um eine kassenzugelassene Praxis handelt. Die Beihilfe übernimmt bei Psychotherapiepraxen mit Arztregister-Eintrag oder der Kassenzulassung in der Regel bis zu 5 probatorische Sitzungen. Die Regelungen der privaten Versicherer sind uneinheitlich, fragen Sie im Zweifel am besten direkt bei Ihrer Versicherung nach.