Kostenübernahme

Wie viele Stunden Psychotherapie zahlt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei Kurzzeittherapien maximal 12 Therapiestunden bzw. maximal 24 Stunden, wenn eine Verlängerung beantragt wird . Bei Langzeittherapien hängt es vom Therapieverfahren ab, wie viele Stunden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden: Bei verhaltenstherapeutischer Behandlung sind es maximal 60 Therapiestunden und bei Verlängerung maximal 80 Stunden. Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sind es auch 60 Therapiestunden, bei Verlängerung jedoch bis zu 100 Stunden. In einer Analytischen Psychotherapie werden die Kosten von bis zu 160 Therapiestunden von den gesetzl. Kassen übernommen, bei Verlängerung bis zu 300 Stunden. Und für die systemischen Therapie zahlen die Kassen 36 Therapiestunden, bei Verlängerung bis zu 48 Stunden. Bei privaten Krankenversicherungen gelten oft andere Bedingungen, abhängig vom abgeschlossenen Vertrag und Tarif.