Schritt 1: Abklären des Versicherungsstatus
Zunächst ist entscheidend, wie Sie versichert sind: Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, suchen Sie eine(n) Psychotherapeuten/in, der/die über die Kassenzulassung verfügt. Die Regelungen bei privaten Versicherungen sind leider nicht einheitlich. Sie sollten daher sicherheitshalber direkt bei Ihrer Versicherung die Konditionen erfragen oder in Ihrer Versicherungspolice direkt nachlesen.
Schritt 2: Adressensuche
Adressen von Psychotherapeuten erhalten Sie an verschiedenen Stellen:
Direkt bei uns: Entweder Sie recherchieren selbst in unserer Datenbank unter Therapeutensuche, oder Sie wenden sich telefonisch während unserer Sprechzeiten an uns für eine persönliche Beratung. Sie können uns Ihre Anfrage auch per Email senden. Unser Service ist für Anfragende - bis auf die Telefongebühren – kostenfrei. Der PID ist jedoch kein vollständiges Verzeichnis, die Teilnahme bei uns ist freiwillig. Wir haben also nicht alle niedergelassenen Therapeuten registriert. Wenn Sie in unserem Verzeichnis nicht fündig werden bedeutet dies nicht, dass es bei Ihnen vor Ort keinen Therapeuten gibt.
Gelbe Seiten: Adressen und Telefonnummern von Psychotherapeuten finden Sie auch im Branchenbuch Ihres Wohnortes. Allerdings erhalten Sie auf diesem Wege keine weiterführenden Hinweise zu den dort aufgeführten Therapeuten, ihren Abrechnungsgenehmigungen und Spezialgebieten.
Schritt 3: Kontaktaufnahme zur Therapeutin / zum Therapeuten
Der erste Schritt und Voraussetzung für eine spätere psychotherapeutische Behandlung ist es, einen Termin für die Sprechstunde in einer kassenzugelassenen psychotherapeutischen Praxis zu vereinbaren. Sie können hier max. 150 Minuten (max. 250 Minuten für Kinder und Jugendliche) in Anspruch nehmen. In der Sprechstunde erhalten Sie eine Empfehlung für die weitere Behandlung. Dies kann die Aufnahme probatorischer Sitzungen zur Einleitung einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie sein oder eine max. 12 stündige Akutbehandlung oder auch die Empfehlung anderer Beratungs- und Unterstützungsangebote. Anschließend haben gesetzlich Versicherte unabhängig vom gewählten Verfahren Anspruch auf 2 bis 4 Probesitzungen bei einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Bei Kindern und Jugendlichen können 2-6 Probesitzungen stattfinden. Wenn Ihnen die Therapeutin/ der Therapeut in der Sprechstunde keinen Therapieplatz anbieten kann, können Sie sich an eine andere kassenzugelassene Praxis Ihrer Wahl wenden, um Termine für probatorische Sitzungen zu vereinbaren.
Um einen Termin bei einem Psychotherapeuten zu vereinbaren, brauchen Sie keine Überweisung. Sie können sich direkt an den Therapeuten wenden.
Schritt 5: Die ersten Probesitzungen
Nach der Sprechstunde und einer entsprechenden Empfehlung zur psychotherapeutischen Behandlung haben gesetzlich Versicherte unabhängig vom gewählten Verfahren Anspruch auf 2 bis 4 Probesitzungen bei einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Bei Kindern und Jugendlichen können 2-6 Probesitzungen stattfinden. Es ist oft sinnvoll, bei mehreren psychotherapeutischen Praxen anzurufen und sich nach einem Termin für eine Probesitzung zu erkundigen. Zum einen haben viele psychotherapeutische Praxen Wartelisten und Sie erhöhen so Ihre Chancen, möglichst schnell einen Therapieplatz zu erhalten. Zum anderen haben Sie als Patient die Möglichkeit, zunächst einmal Probesitzungen in Anspruch zu nehmen um herauszufinden ob die Therapeutin/ der Therapeut zu Ihnen passt. Es ist durchaus üblich und empfehlenswert, sich auf mehrere Wartelisten setzen zu lassen.
Die Probesitzungen gehen der eigentlichen Therapie voraus. Während dieser Sitzungen können Sie feststellen, ob zwischen Ihnen und der Therapeutin/ dem Therapeuten die Chemie stimmt. Achten Sie auf Ihre innere Stimme! Wenn Sie sich gut aufgehoben fühlen, ist eine wichtige Voraussetzung für den Therapieerfolg erfüllt, wenn nicht, sollten Sie eine andere Therapeutin/ einen anderen Therapeuten aufsuchen. Im Anschluss an die Probesitzungen stellt die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut die Diagnose und muss die Kostenübernahme der Psychotherapie bei der Kasse beantragt werden. Dazu reicht die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut bei Langzeittherapien einen Bericht an den Gutachter bei der Krankenkasse ein, Kurzzeittherapien können ohne Gutachter beantragt werden. Sie müssen nach den Probesitzungen, jedoch vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie einen Arzt aufsuchen, um klären zu lassen, ob eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich behandelt werden muss.
Schritt 6: Untersuchung durch einen Arzt
Nach den probatorischen Sitzungen, jedoch bevor der Therapeut mit der eigentlichen Behandlung beginnt, müssen Sie einen Arzt, z. B. Ihren Hausarzt, aufsuchen. Dieser klärt ab, ob evtl. auch eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch zu behandeln ist und erstellt den sogenannten Konsiliarbericht.
Schritt 7: Bewilligung der Therapie
Während der Probesitzungen stellt der Psychotherapeut die Diagnose und beantragt ein gewisses Kontingent an Sitzungen. Je nach Voraussetzung kann es erforderlich sein, daß der Psychotherapeut einen Bericht für einen Gutachter erstellt. Dieser wird im verschlossenen Umschlag über die Krankenkasse weitergeleitet, so daß die dortigen Sachbearbeiter nichts von Ihrer persönlichen Krankengeschichte erfahren.
Bei Fragen freuen wir uns, von Ihnen zu hören. |
Telefon 030 / 2 09 16 63 30 Telefonische Beratungszeiten Montag 10-13 Uhr Dienstag 10-13 + 16-19 Uhr Mittwoch 13-16 Uhr Donnerstag 13-16 Uhr pid@psychologenakademie.de Post an: Psychotherapie- Informationsdienst (PID) Am Köllnischen Park 2 10179 Berlin |