Hören Sie auf Ihre innere Stimme! Es ist wichtig, dass Sie sich bei Ihrem Psychotherapeuten gut aufgehoben fühlen und eine Vertrauensbasis besteht. Ein positives und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Patient und Psychotherapeut ist eine wichtige Vorraussetzung für den Therapieerfolg.
Nach wissenschaftlichen Studien können die meisten Patienten bereits nach einigen Probesitzungen gut beurteilen, ob sie mit Ihrem Therapeuten zurechtkommen. Vereinbaren Sie deshalb zunächst einen Termin für eine probatorische Sitzung, bei kassenzugelassenen Behandlern übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Wenn Sie für ein bestimmtes Thema einen Therapeuten suchen (z. B. Verhaltenstherapie, Zwänge,...), können Sie in unserer Datenbank recherchieren.
Als gesetzlich versicherter Patient sowie als Beihilfeberechtigter haben Sie ein Recht auf Probesitzungen. Sie sollten sich möglichst während der ersten 5 Sitzungen entscheiden, ob Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen möchten.
Die bereits bewilligten Stunden sind jedoch personenbezogen und nicht auf einen anderen Psychotherapeuten übertragbar. Wenn also bspw. 25 Sitzungen genehmigt wurden und Sie nach der 15. Sitzung den Psychotherapeuten wechseln, können Sie die verbleibenden 10 Stunden nicht automatisch bei einem anderen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Dieser muss einen neuen Antrag auf Kostenübernahme stellen, dem häufig von der Krankenkasse zugestimmt wird.
Was leistet die Therapeutensuche des PID?
Der PID bietet Unterstützung bei der Suche nach einem passenden Psychotherapeuten. In unsrer Datenbank finden Sie Adressen von Diplom-Psychologen und Ärzten aus ganz Deutschland, inklusive der Behandlungsschwerpunkte und Zulassungen. Sie können auch unsere persönliche telefonische Beratung in Anspruch nehmen und uns während unserer Sprechzeiten anrufen.
Der PID ist kein vollständiges Verzeichnis, die Teilnahme bei uns ist freiwillig. Wenn Sie in unserer Datenbank zu keinem Suchergebnis kommen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass bei Ihnen vor Ort kein Psychotherapeut ansässig ist.
In einem solchen Fall können Sie entweder über Ihre Krankenkasse oder über das Branchenbuch Ihres Wohnorts weitere Adressen recherchieren. Leider haben wir keine Informationen über freie Therapieplätze bzw. die Dauer der Wartezeit der bei uns eingetragenen Therapeuten.
Diese Informationen erhalten Sie direkt bei den Psychotherapeuten.
Wartelisten Warum gibt es bei so vielen Therapeuten lange Wartelisten?
Leider besteht in einigen Regionen Deutschlands eine erhebliche Unterversorgung mit kassenzugelassenen Psychotherapeuten.
Dass bedeutet, dass die ansässigen Psychotherapeuten den Bedarf an Therapieplätzen nicht decken können, woraus sich leider oft recht lange Wartelisten ergeben. Insbesondere bei Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten ist dieses Problem weit verbreitet, aber auch für Erwachsene kann es, speziell in ländlichen Bereichen, zu erheblichen Wartelisten kommen.
Einer der Gründe für diese Unterversorgung liegt an dem in den letzen Jahren stark gestiegenen Bedarf an Psychotherapeuten, da psychologische Erkrankungen heute eher erkannt werden und bei den Patienten eine größere Bereitschaft besteht, sich behandeln zu lassen. Die Anzahl der Kassensitze wird aus der Einwohnerzahl der Region errechnet, die Grundlage dieser Quote trägt jedoch leider oft nicht dem Bedarf Rechnung.
Was kann ich tun bei langen Wartelisten?
Sie sollten sich zunächst bei mehreren Psychotherapeuten auf die Warteliste setzen lassen; um Ihre Chancen auf einen schnellen Termin zu erhöhen. Je flexibler in Bezug auf Zeit und Wochentag Ihres Termins Sie sind, desto größer sind Ihre Chancen auf einen schnellen Termin. Begehrt sind besonders Abend- und Wochenendtermine.
Einige Therapeuten bieten an, die Probesitzungen vorzuziehen, obwohl noch kein regulärer Therapieplatz frei ist, wenn etwa ein Patient wegen Urlaub oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen kann. So können Sie und der Psychotherapeut sich gegenseitig kennen lernen und entscheiden, ob eine Psychotherapie in Frage kommt.
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn in meiner Stadt kein Behandler einen freien Platz hat?
Lange Wartezeiten bei Psychotherapeuten sind ein weit verbreitetes Problem, insbesondere bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Wenn Sie bei sich vor Ort keinen Termin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten bekommen können, haben Sie deshalb die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme bei einem nicht zugelassenen Psychotherapeuten zu beantragen. Der § 13 (3) Sozialgesetzbuch V gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
Führen Sie deshalb möglichst Protokoll bei Ihrer Suche und halten Sie fest wie lang die Wartezeiten bei den kontaktierten Psychotherapeuten ist. Dies können Sie dann bei Ihrer Kasse einreichen.
Für diese Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse müssen Sie nachweisen, dass kein Vertragsbehandler Kapazitäten frei hat. Des weiteren können Sie eine Bescheinigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie beilegen. Dies kann zum Beispiel die Empfehlung eines Arztes oder einer Klinik sein. Die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht auch in diesem Fall nur für die Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie.
Diese/r Behandler/in sollte als Psychotherapeut/in approbiert sein. Die Kostenübernahme für eine Behandlung durch Psychologen ohne Approbation (mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz) gelingt wegen ablehnender Rechtsprechung nur noch gelegentlich.
Kostenübernahme Ich bin privat versichert – welche Kosten übernimmt meine Versicherung?
Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. Bevor Sie Kontakt mit dem Psychotherapeuten aufnehmen, sollten Sie die abgeschlossenen Leistungen in Ihrer Versicherungspolice nachlesen und im Zweifelsfall Ihre Versicherung kontaktieren um die genauen Konditionen zu erfragen.
Die Regelungen der Beihilfe sind ähnlich den Bestimmungen für die gesetzlichen Krankenkassen. Verfügt der Psychotherapeut über einen Arztregister-Eintrag oder die Kassenzulassung kann eine Psychotherapie mit der Beihilfe abgerechnet werden.
Wann zahlt die Kasse – und wann nicht?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen eine Psychotherapie wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Psychotherapeut muss über eine Kassenzulassung verfügen und beim Patienten muss eine so genannte psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt werden (bspw. Depression, Angststörung, Zwänge,...). Die Diagnose wird vom Behandler während der Probesitzungen gestellt. Zudem stellt er auch fest, ob eine Behandlung notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.
Die Krankenkassen -und auch die meisten privaten Versicherungen- übernehmen grundsätzlich nur Einzel- und Gruppentherapien bei psychischen Erkrankungen.
Angebote wie Paartherapie, Familientherapie sowie Erziehungsberatung und ähnliches werden nicht erstattet! Sie gelten als Lebensberatung, nicht als Heilkunde da in der Regel keine psychischen Erkrankungen einer Einzelperson sondern soziale Probleme im Vordergrund stehen. Diese Beratungsleistungen von einem Psychotherapeuten müssen Sie entweder privat bezahlen oder sich an eine Familienberatungsstelle wenden. Adressen unter www.dajeb. de
Meine Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie – muss ich noch etwas zuzahlen?
Nein, wenn bei Ihnen eine psychische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert wurde, übernimmt die Krankenkasse 100% der Kosten.
Wenn Ihr Psychotherapeut trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse Gebühren von Ihnen verlangt (z. B für zusätzliche Sitzungen oder die Erstellung von Berichten) sollten Sie sich auf keine Zahlung einlassen und sich im Zweifel an die Psychotherapeutenkammer wenden (www.bptk.de).
Was ist, wenn ich eine Stunde versäume- muss ich selbst zahlen?
Sie müssen dann die Kosten für eine versäumte Stunde selbst zahlen wenn Sie nicht rechtzeitig vorher abgesagt haben. Da psychotherapeutische Praxen als Bestellpraxen funktionieren – also keine offenen Sprechstunden haben und die Termine langfristig vergeben- müssen Sie bis zu 3 Arbeitstage vor dem Termin absagen. Manchmal werden auch 24 oder 48 Stunden festgelegt. Die genauen Bedingungen sind im Therapievertrag geregelt. Besprechen Sie am besten direkt zu Beginn der Therapie Ihre offenen Fragen mit Ihrem Psychotherapeuten.
Wie funktioniert die Beantragung bei der Krankenkasse? (Datenschutz)
Nach Ablauf der Probesitzungen erstellt der Psychotherapeut einen Antragsbericht an den Gutachter der Krankenkasse. In diesem sind sowohl die Diagnose als auch ein Therapieplan enthalten. Außerdem liegt ein Bericht eines Mediziners bei, in dem mögliche körperliche Ursachen der Erkrankung ausgeschlossen werden.
Dieser Bericht ist anonymisiert, d. h. mit einer Codenummer versehen. Der Gutachter kann also keine Verbindung zwischen dem Namen des Patienten sowie der inhaltlichen Diagnose herstellen. Dieser Bericht wird dann vom Gutachter geprüft und zur Bewilligung oder Ablehnung empfohlen. In der Regel halten sich die Krankenkassen an diese Empfehlung.
Der Ablauf einer Psychotherapie Kann ich während einer Therapie Urlaub machen?
Ja. Sie sind nicht an die Urlaubszeiten des Therapeuten gebunden. Es gilt nur: rechtzeitig Bescheid sagen!
Machen Psychotherapeuten auch Hausbesuche?
Hausbesuche werden in der Regel aus mehreren Gründen nicht angeboten: Bei bestimmten Erkrankungen, wie beispielsweise Ängsten, würde ein Hausbesuch des Psychotherapeuten die Symptome der Krankheit noch unterstützen, indem der Patient die angstauslösende Situation weiter vermeiden kann.
Wenn die Symptome so gravierend sind, dass ein Verlassen des Hauses dem Patienten unter keinen Umständen mehr möglich ist, ist zunächst ein stationärer Aufenthalt sinnvoll.
Des weiteren werden die Termine in einer psycho-therapeutischen Praxis in der Regel im Stundentakt vergeben, zwischen den jeweils 50 Minuten dauernden Sitzungen bleiben dem Psychotherapeuten jeweils 10 Minuten zur Vor- und Nachbereitung der Sitzungen.
In einem solchen Zeitrahmen ist die Organisation von Therapiesitzungen außerhalb der Praxis schwierig.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Länge einer Psychotherapie hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung sowie der Therapiemethode ab. In der Regel wird zunächst entweder eine Kurzzeittherapie von 12 Sitzungen oder eine Langzeittherapie von bis zu 60 Therapiestunden beantragt. Bei Bedarf kann im Anschluss in mehreren Schritten noch verlängert werden.
Bei Kurzzeittherapien übernehmen die gesetzlichen Kassen bis zu 12 Therapiestunden, bei Verlängerung bis zu 24 Stunden. Bei Langzeittherapien ist die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen abhängig vom Therapieverfahren: Für Verhaltenstherapie sind es bis zu 60 Therapiestunden (bei Verlängerung bis zu 80 Stunden), für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind es bis zu 60 Therapiestunden (bei Verlängerung bis zu 100 Stunden), bei Analytischer Psychotherapie sind es max. 160 Therapiestunden (bei Verlängerung bis zu 300 Stunden).
Nach Beendigung einer Psychotherapie wird bei gesetzlich versicherten Patienten eine weitere Psychotherapie dann bewilligt, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Es kann auch schon innerhalb von zwei Jahren eine neue Psychotherapie beantragt werden, allerdings muss der Psychotherapeut/ die Psychotherapeutin die Indikation besonders begründen.
Psychotherapie als Leistung der Krankenkassen ist keine dauerhafte Lebenshilfe, sondern eine gezielte Behandlung für ein bestimmtes Problem. Wenn Sie jedoch behandlungsbedürftig sind, so steht Ihnen neben einer stationären Aufnahme auch die erneute Beantragung der Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie offen.
Therapieunterstützend können evtl. auch sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in Frage kommen und verordnet werden. Nach Einreichung der Verordnung bei der Krankenkasse erhalten Sie von dieser einen Freischaltlink. Die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medinziprodukte (BfArm) zugelassenen Apps sind in einem Verzeichnis unter https://diga.bfarm.de/de gelistet.
Solche Anwendungen ersetzen jedoch keine Psychotherapie. Ob und wann Apps im Einzelfall geeignet sein können, Wartezeiten auf einen Therapieplatz zu überbrücken, wird in Fachverbänden noch kontrovers diskutiert.